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Hinweispflicht zum Datenschutz der Hausverwaltung Schmidt
Die Hausverwaltung Schmidt nimmt den Datenschutz sehr ernst, aus diesem Grund informieren wir auch über unsere Hinweispflichten.

Hinweispflichten nach Art. 13 / 14 der EU-DSGVO der Hausverwaltung Schmidt

Hinweispflicht nach Art. 13 – Kommunikation mit Interessenten / Angebotserstellung

Hinweispflicht nach Art. 13 – Kommunikation mit Kunden, Dienstleistern zur Projektabwicklung, Rechnungsstellung